PKW Klassen

Führerschein Klassen KFZ

Klasse B

  • direkter Erwerb
  • beinhaltet AM, L
  • ab 18 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer:
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Klasse BE

  • beinhaltet AM, L
  • nur mit Klasse B
  • keine eigene Fahrerlaubnisklasse
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • Kombination eines Klasse B Kraftfahrzeugs mit einem Anhänger oder Sattelanhänger.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers beträgt 3500 kg

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  • beinhaltet AM, L
  • nur mit Klasse B
  • keine eigene Fahrerlaubnisklasse
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • Kombination eines Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg

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